Im Versicherungsfall zahlt die private Unfallversicherung eine sogenannte Invaliditätsleistung. Der Versicherten erhält diese nach einem Unfall als einmalige Kapitalleistung. Die Invaliditätssumme ist die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Invaliditätsleistung. Zusätzlich zur Invaliditätsleistung lassen sich umfangreiche weitere Leistungen vereinbaren.

Je nach Schwere der unfallbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigung, erhält der Versicherte nur einen entsprechenden Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Bei z.B. 50% Invalidität erhält der Versicherungsnehmer 50% ausgezahlt. Wurde eine Progression („Steigerung“) vereinbart, muss zusätzlich dieser Steigerungssatz berücksichtigt werden.

Beispiel: Invaliditätssumme bei Vollinvalidität:

    • Versicherungssumme: 100.000 Euro
    • Invaliditätsgrad durch Unfall: 100%
    • Vereinbarte Progression: 350%
    • Rechnung: 100.000 x 100% x 350%

= Zahlung einer Invaliditätssumme von 350.000 Euro

Die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung („Invaliditätsgrad“) wird insbesondere anhand der Gliedertaxe ermittelt. Dies ist eine Tabelle, in der festgelegt ist, in welcher Höhe körperliche Schäden eingestuft werden müssen.