Das Krankenhaustagegeld ist eine der zusätzlich zur Invaliditätsleistung vereinbaren Leistungen der privaten Unfallversicherung. Es wird für jeden Tag gezahlt, welchen Sie im Krankenhaus verbringen müssen. Geleistet wird es in der vereinbarten Höhe, jedoch maximal für z.B. 2 Jahre ab dem Unfallzeitpunkt.
Der Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht nur dann, wenn eine voll-stationäre Behandlung unter medizinischen Gesichtspunkten erforderlich ist. Aufenthalte in Sanatorien und aufgrund von Kuren sind nur selten eingeschlossen.

Genesungsgeld

In den meisten Verträgen ist mit dem Krankenhaustagegeld ein sogenanntes Genesungsgeld verbunden. Bestand ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld, dann erhält der Versicherungsnehmer, nachdem er aus dem Krankenhaus entlassen wurde, weiterhin Geldzahlungen. Die Höhe und Dauer entsprechen dabei (noch einmal) der Dauer des voll stationären Aufenthalts. Häufig wird die Zahlung auf 100 Tage begrenzt und ggf. noch eine weitere Zeit abgestuft gezahlt.