Um dem steigenden Kapitalbedarf des Versicherten bei höheren Invaliditätsgraden Rechnung zu tragen, wird meist eine sogenannte „Progression“ vereinbart. Der Leistungsanspruch aus der Invaliditätsleistung steigt dann stärker an, als der Invaliditätsgrad.

Unfallversicherung ohne Progression:

Ist keine Progression vereinbart, dann erhalten Sie z.B. bei einem Invaliditätsgrad von 50% eine Zahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Versicherungssumme als Invaliditätsleistung tatsächlich ausbezahlt.

Unfallversicherung mit Progression:

Ein Progressionssatz von 350% bedeutet z.B., dass bei Vollinvalidität die 3,5 fache Versicherungssumme als Invaliditätsleistung gezahlt wird.

Welcher Progressionssatz ist sinnvoll?

Sinnvoll ist unserer Meinung nach eine Progression in der Größenordung von etwa 350% bei einer Versicherungssumme in Höhe von 2-3 Jahresgehältern. So erhalten Sie bei wirklich schlimmen Unfallfolgen Ihr etwa 7-10 faches Jahresgehalt als Versicherungsleistung.

Hinweis: Die Progression verläuft nicht unbedingt linear und kann in Stufen ansteigen, z.B. bei 50%, 75% und 100%.