Eine Übergangleistung lässt sich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung als Ergänzung zu einer Invaliditätsleistung abschliessen. Während die Invaliditätsleistung im Normalfall erst nach Abschluss der Heilbehandlung gezahlt wird, und nur wenn der Versicherte nicht innerhalb von 12 Monaten an den Unfallfolgen stirbt, wird diese in vereinbarter Höhe schon nach 3 bis 6 Monaten ausbezahlt.

Die Auszahlung ist fällig, sofern nach dem entsprechenden Zeitraum seit dem Unfall, noch eine festgelegte Einschränkung der Leistungsfähigkeit im beruflichen und/oder privaten Bereich besteht (z.B. 50%). Diese Leistung ist unserer Einschätzung nach nur bedingt sinnvoll, da sie recht teuer zu versichern ist. Besser ist es eine (höhere) Todesfallleistung zu vereinbaren. Denn fast alle Anbieter gewähren, bereits innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Unfall, eine Vorauszahlung in maximaler Höhe der Todesfallleistung.