Unfallrente (Unfallversicherung-Lexikon)
Während die Auszahlung der Invaliditätsleistung als einmalige Zahlung erfolgt, wird eine vereinbarte Unfallrente lebenslang durch die private Unfallversicherung gezahlt. Die Zahlung erfolgt ab dem Unfallzeitpunkt und wird monatlich im Voraus geleistet.
Das Alter des Versicherungsnehmers spielt keine Rolle. Voraussetzung ist ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50%. Sinkt der Invaliditätsgrad unter diese Grenze, oder verstirbt der Versicherungsnehmer, dann endet diese Rente. Zusätzlich lässt sich bei einigen Anbietern eine Garantiezeit (z.B. 120 Monate) vereinbaren: Die Rente wird dann für diesen Mindestzeitraum auch dann geleistet, wenn der Versicherte stirbt.
Eine Unfallrente ist recht teuer zu versichern. Investieren Sie das Geld hingegen in eine höhere Versicherungssumme bei der Invaliditätsleistung, erhalten Sie im Schadensfall bereits ab einer einprozentigen Beeinträchtigung eine höhere Zahlung.
Übersicht Inhalt Lexikon:
- Invalidität
- Invaliditätssumme
- Unfallrente
- Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Leistungen
- Kinder
- Krankenhaustagegeld & Genesungsgeld
- Gliedertaxe
- Gefahrengruppe bzw. Berufsgruppe
- Progression
- Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
- Invaliditätsleistung
- Reise und Reiseunfallversicherung


