Durch eine private Unfallversicherung erhalten Sie die vereinbarten Leistungen für alle Unfälle die Sie während der Laufzeit Ihres Vertrages erleiden. In der Regel besteht ein weltweiter Versicherungsschutz. Beim Abschluss des Vertrages können Sie die Versicherungshöhe und weitere Zusatzleistungen auswählen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von möglichen Leistungsarten und Rahmenbedingungen.

Tipp: Sie können in unserem online Unfallversicherung Rechner bequem auswählen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind! Zu jeder Auswahlmöglichkeit erhalten Sie weitere Informationen über die dort verfügbare Hilfefunktion!

Die wichtigsten Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Invaliditätsleistung

  • Dies ist die wichtigste und bedeutendste Leistungsart der Unfallversicherung.
  • Alle anderen Leistungen können nur zusammen mit dieser Leistung vereinbart werden.
  • Höhe der Leistung bemisst sich nach dem Grad der Invalidität.
  • Bei Vollinvalidität (100%) bekommt die versicherte Person volle vereinbarte Versicherungsleistung, bei Teilinvalidität – den entsprechenden Teil der Leistung.
  • Invaliditätsgrad wird nach einer sogenannten Gliedertaxe festgesetzt.
  • Meist werden Tarife basierend auf einer Progression vereinbart. Das bedeutet, dass eine Grundsumme und ein Progressionsgrad vereinbart werden. Die ausgezahlte Summe erhöht sich dann überproportional mit steigenden Invaliditätsgraden.

Für die Zahlung der Invaliditäsleistung müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Die unfallbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung („Invalidität“) muss voraussichtlich dauerhaft sein, und innerhalb der festgelegten Frist (12 Monate +) nach dem Unfallereignis eingetreten sein. „Voraussichtlich dauerhaft“ bedeutet: Länger als 3 Jahre und nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Verbesserung des Zustandes nicht zu erwarten.

Todesfallleistung

  • Wird dann gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an Unfallfolgen verstirbt.
  • Dient insbesondere zur Deckung der finanziellen Belastungen, die nach dem Tode des Versicherten für die Hinterbliebenen entstehen.

Übergangsleistung

  • Die volle Zahlung der Invaliditätsleistung erfolgt i.d.R. erst nach dem Ablauf von 12 Monaten seit dem Unfallereignis – sofern das Heilverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen wurde.
  • Um die Zeit bis zur Fälligkeit finanziell zu Überbrücken lässt sich eine Übergangsleistung vereinbaren. Diese Übergangsleistung wird i.d.R. nach 6 Monaten bestehender (mindestens 50%-iger) unfallbedingter Beeinträchtigung gezahlt.

Krankenhaustagegeld (KHT)

  • Wird der Versicherte ins Krankenhaus eingeliefert und dort behandelt, so zahlt die Versicherung für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus das vereinbarte KHT.
  • Wird längstens für 5 Jahre vom Unfalltag gezahlt.
  • Deckt Kosten, die während des Aufenthalts im Krankenhaus entstehen (z.B. Zwei- bzw. Einbettzimmer)

Unfallrente

  • Zusätzlich zu einer Einmalzahlung lässt sich eine lebenslange Unfallrente vereinbaren.
  • Die Zahlung erfolgt meist nur solange (noch) ein Invaliditätsgrad von mindestens 50% besteht.

Nächster Abschnitt: Einflussfaktoren der Beitragshöhe

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